AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Roland H. Löffler Fotografie & Webdesign - Eisenbahnstraße 9 – 72461 Albstadt
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AGB

§1. Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen „Roland H. Löffler Fotografie & Webdesign“ mit Geschäftssitz in 72461 Albstadt, nachfolgend „RLO“ genannt und ihren Kunden für alle Produkte und Angebote von „RLO“ insbesondere über die Internetseiten von pagion.de, rolografie.de, rolandloeffler.de und alle damit verbundenen Subdomains. Darüber hinaus können ergänzend Geschäftsbedingungen von „RLO“ gelten, wenn zusätzlich Produkte von „RLO“ von anderen Webseiten, zum Beispiel: pagion.de, rolografie.de, rolandloeffler.de und alle damit verbundenen Subdomains) Vertragsgegenstand sind. Diese AGB sind Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von „RLO“. Vertraglichen Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von „RLO“ zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. Denic, Softwarelieferanten, Hardwarelieferanten, Grafikern, Softwareherstellern …). AGB des Kunden, die von den vorliegenden von „RLO“ abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, „RLO“ hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass „RLO“ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Gleiches gilt, wenn der Kunde für seine Website oder seinem Server eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat.

§2. Zustandekommen von Verträgen

Ein Vertrag mit „RLO“ kommt stillschweigend zustande, wenn dieser auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen unternimmt. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von „RLO“ sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich. Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen der Drittanbieter in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.

§3. Domainregistrierung

Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. „RLO“ kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung. Eine Domainregistrierung über „RLO“ ist keine Pflicht.

§4. IRC-Server

„RLO“ behält sich das Recht vor, Server mit IRC, insbesondere Rechner mit IRC-Shell und IRC-Diensten, jederzeit aus dem Betrieb zu nehmen bzw. herunterzufahren, falls dadurch direkt oder indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten, die direkt oder indirekt durch IRC z. B. durch evtl. DoS-Angriffe entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Des Weiteren kann „RLO“ eine persönliche Haftung verlangen.

§5. Internetseiten allgemein & Homepage mieten

a) Der Kunde trägt die Haftung und bestätigt im Besitz des Urheberrechts und Copyright der an „RLO“ übermittelten Texte, Bilder, und sonstigen Publikationen und Inhalten zu sein die auf der von Ihm gemieteten Homepage zum Einsatz kommen und von „RLO“ im Auftrag des Kunden veröffentlicht werden.

b) „RLO“ behält sich vor, Internetseiten (Homepages) deren Inhalt gegen das Urheberrecht und / oder Copyright verstoßen oder aber rassistische, pornografische oder sonstige Menschen verachtende Texte und/oder Bilder beinhalten, zu sperren und gegebenenfalls zu löschen. Entstandene Haftungsschäden trägt der Kunde der Homepage. „RLO“ lehnt jegliche Haftung zu Urheberrecht, Copyright, Inhaltsverstößen ab, die durch übermittelte Daten des Kunden entstehen oder entstanden sind.

c) Der Kunde verpflichtet sich die zur Vertragserfüllung notwendigen Texte, Bilder, Publikationen und andere Inhalte an „RLO“ digital zu übermitteln. Dazu stellt „RLO“ ein ausschließlich zu benutzendes Übertragungsformular zur Verfügung das es dem Kunden ermöglicht Texte und Dateien direkt an „RLO“ zu senden.

d) Wird „RLO“ vom Kunden beauftragt die Inhalte einer Internetseite (Texte, Bilder, Grafiken, Publikationen) eigenständig zu entwerfen, erstellen und einzubringen, ist der Kunde verpflichtet, die Inhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Erst nach schriftlicher Bestätigung (E-Mail, Fax, Brief) durch den Kunden, werden die Inhalte Live geschaltet. Der Kunde trägt die Haftung für die Inhalte der erteilten Freigabe.

e) Die von „RLO“ eingesetzte CMS-Software kann jederzeit durch eine neuere oder andere Software ersetzt werden, wenn es die Sicherheit oder andere schwerwiegende Gründe notwendig erscheinen lassen.

f) „RLO“ ist nicht verpflichtet bestehende Homepages auf die neue CMS-Software upzudaten oder anzupassen.

g) Allein „RLO“ bestimmt und legt fest welche CMS-Software in der Homepage verwendet wird.

h) Vom Kunden zusätzlich selbst eingesetzte Module für das jeweilige CMS können durch „RLO“ jederzeit gesperrt oder gelöscht werden, wenn durch den Einsatz unsicherer oder fehlerhaften Erweiterungen, Scripte der Betrieb der „RLO“ Server gefährdet ist, die Performance der Server beeinträchtigt oder das vertraglich geregelte Traffic Volumen dadurch überschritten wird.

i) Schäden und Schadenersatzansprüche Dritter die durch den Einsatz schadhafter Erweiterungen, Scripte entstehen, werden vom Kunden getragen der diese Erweiterungen, Scripte einsetzt. Dies gilt insbesondere für Erweiterungen, Scripte die absichtlich Schäden durch Spam-, Junk-Mails, Viren oder Programmcodes verursachen.

j) Kunden die eigene Erweiterungen, Scripte einsetzen, verpflichten sich diese auf schadhaften Programmcode vor dem Einsatz geprüft zu haben. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein dies persönlich durchzuführen, so hat er sich dazu an geeignet Fachleute zu wenden welche diese Überprüfung vornehmen können.

k) „RLO“ haftet nicht für Schäden die durch Hacker, Hackangriffe, Vireninfektionen oder andere Schadsoftware entstehen, die durch Dritte in eine Internetseite gelangen.

l) Die von „RLO“ gemieteten Server der Firma All-Inl.com sind mit aktuellen Virenschutzprogrammen und Spamfiltern ausgestattet. Jeder Kunde hat trotz größter Sorgfalt durch „RLO“, für eigenen Virenschutz und Spamfilter auf seinen Computersystemen zu sorgen. Dazu gehört auch die Pflege des Spamfilters in seinem Mailserver. „RLO“ haftet nicht für Schäden, die durch Viren oder Spam auf den Computern der Kunden entstehen.

m) Die auf „RLO“ Servern installierten CMS werden vom Kunden regelmäßig und zeitnah gewartet und das jeweilige CMS auf den neuesten Stand aktualisiert. Kommt der Kunde diesem nicht zeitnah nach, ist „RLO“ berechtigt diese Pflege und Wartung sowie Updates gegen Berechnung durchzuführen. Zeitnahe Aktualisierungen der CMS sind: Bei kritischen Updates innerhalb 24 Stunden, bei Bugfix Updates innerhalb 5 Tagen, Sonstige Updates nach Ermessen des Kunden oder „RLO“.

n) Der Kunde kann mit „RLO“ einen Wartungsvertrag schließen.

o) Der Wartungsvertrag beinhaltet folgende Positionen die sowohl Einzeln als auch in Kombination vertraglich festgehalten und bindend sind
Mögliche Positionen im Wartungsvertrag: ·Hosting ·Domains ·Updates ·Suchmaschinenoptimierung ·Seitenbearbeitung

p) Die Laufzeit eines Wartungsvertrages mit „RLO“ beträgt in der Regel ein Jahr ab Vertragsabschluss. Kürzere Vertragszeiten sind nach Absprache möglich. Die monatlichen Kosten erhöhen sich bei Kurzzeitverträgen um den Betrag X.

q) Ein Wartungsvertrages mit „RLO“ verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor dem Vertragsende schriftlich, per E-Mail, Fax oder Brief, kündigt.

r) Die Kündigungsfrist eines Wartungsvertrages mit „RLO“ beträgt 30 Tage zum Ende des Vertrages und hat im Vormonat zu erfolgen.

§6. Hard- Software, Templates

a) Hard- Software
Der Verkauf von Hardware durch „RLO“ und die dadurch entstehenden Garantieleistungen obliegen den Garantieleistungen und AGB des Drittanbieters. „RLO“ übernimmt keine Garantieleistungen direkt, sorgt stattdessen für die Erfüllung der Garantieleistungen durch den jeweiligen Drittanbieter der gelieferten Hard- Software. „RLO“ haftet nicht für entstandene Schäden von Hard- und Software von Drittanbietern.

b) Templates, Themes für Internetseiten in CMS / Blogs / HTML Seiten
Die von „RLO“ erstellten Templates sind mit den verfügbaren CMS-Versionen zum Zeitpunkt der Erstellung des Templates verwendbar. Die Verwendung mit älteren oder neueren CMS-Versionen als zum Zeitpunkt der Erstellung, ist nicht vorgesehen und gewährleistet und alleinig dem Kunden überlassen. Eine Funktionsgarantie wird nicht gewährleistet oder Haftung übernommen. Erworbene, ausgelieferte Templates sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Durch Dritte veränderte Templates sind von Garantie und Haftung ausgeschlossen. Fehlerhafte Templates werden durch „RLO“ nachgebessert und falls erforderlich ersetzt. Die Beweislage auf eine Fehlerhafte Lieferung liegt hier beim Kunden. „RLO“ behält sich eine weitere Prüfung des an den Kunden gelieferten Template, Theme auf Veränderung durch den Kunden vor.

§7. Dienstleistungen

„RLO“ erbringt Dienstleistungen im IT / EDV und DV-Bereich. Die erbrachten Dienstleistungen basieren auf der Anforderung des Kunden. Dazu gehören Computer-, Hard- und Software Installationen und Konfigurationen. Reparaturen von Hardware werden von „RLO“ nicht durchgeführt. „RLO“ führt Schulungen, Unterweisungen und Einführung in die Benutzung von Hard-, Software und CMS (Content Management Systeme) durch.
§8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen. Erotik und Pornographie ist ausdrücklich erlaubt, solange die Inhalte nicht gegen entsprechende Gesetze verstoßen.

b) Die strafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften sind zu beachten.

c) Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.

d) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.

e) Sofern der Kunde Dritten die Möglichkeit einräumt, über die Dienste von „RLO“ Inhalte bereitzustellen, sorgt er für die Einhaltung sämtlicher Vertragsbedingungen durch den Dritten.

§9. Verstoß gegen eine Pflicht

Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 5.a bis 5.d genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz von „RLO“ entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von „RLO“ von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von „RLO“, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

§10. Verfügbarkeit

„RLO“ garantiert eine Verfügbarkeit der Leitung von mindestens 99% pro Jahr. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von „RLO“ entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von „RLO“ ausgeschlossen.

§11. Elektronische Kommunikation

Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation grundsätzlich nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher bei Nutzung dieser Kommunikationsform das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte in Kauf.

§12. Sicherungskopien

Der Kunde ist für eine Datensicherung selbst verantwortlich. Wird im jeweiligen Vertrag das Erstellen und Vorhalten von Sicherungskopien (Backups) durch „RLO“ zugesichert, übernimmt „RLO“ keine Gewähr für die tatsächliche korrekte Erstellung und die Funktionstüchtigkeit der Sicherungskopien. Die Überprüfung der Erstellung und Funktionstüchtigkeit der Sicherungskopien obliegt allein dem Kunden. Reklamationen werden nur innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Eingang der Sicherung beim Kunden akzeptiert.

§13. Zahlungspflicht, Zahlungsweise

Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Zahlung erfolgt im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens oder per Überweisung durch den Kunden.

a) Die Abrechnungen für Hosting erfolgen monatlich im Voraus. Abweichungen hiervon können vereinbart werden. Mögliche Abrechnungszyklen sind monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich.

b) Die Abrechnungen der Domaingebühren sind jährlich zum Zeitpunkt des Registrierdatums im Voraus fällig.

c) Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

d) Mahngebühren werden erhoben in Höhe von: 1. Mahnung = 5,00 EUR, 2. Mahnung = 7,50 EUR, 3. Mahnung = 10,00 EUR

e) Bei Rücklastschriften anfallende Bankgebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§14. Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügepflicht des Kunden

Rechnungen von „RLO“ sind sofort nach Rechnungsstellungsdatum zur Zahlung fällig. Es gilt eine Zahlungsfrist von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum als vereinbart. Alle Rechnungen können per Post oder Email an die auf der Bestellung angegebene Adresse des Kunden verschickt. Sie gelten mit dem Versenden als zugestellt. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die „RLO“ Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Insbesondere werden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 10% jährlich für Vollkaufleute und Nicht- Kaufmänner fällig, sofern er keinen wesentlich geringeren Zinsschaden nachweist. Der Kunde hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber „RLO“ zu erheben.

§15. Sperrung

„RLO“ ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung zur Abhilfe der unten bezeichneten Vorgänge berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Ebenfalls ist eine Sperrung bei Zahlungsverzug mehr als 2 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Fristsetzung möglich. Im Falle einer Sperrung wird der Server heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von „RLO“ vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere

a) ein Verstoß gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten insbes. aus solchen die geeignet sind, Schäden bei oder Einschränkungen der Dienste von „RLO“ zu verursachen, oder

b) die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder

c) der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Kunden oder die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber informiert wurde, oder

d) die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a) nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder

b) nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder

c) im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist. Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von „RLO“ zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.

§16. Kündigung

a) Ordentliche Kündigung
Verträge mit einer Mindestlaufzeit gelten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter. Sie können - frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - zum jeweiligen Ende des Folgemonats, gerechnet ab Zugang der Kündigung, gekündigt werden.

b) Außerordentliche Kündigung
„RLO“ ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist - je nach Schwere des Verstoßes erst nach erfolgloser Abmahnung - zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde die in Ziffer 5.a bis 5.d genannten Pflichten schuldhaft verletzt, oder

b) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht und der Kunde diese Verspätung verschuldet hat, oder

c) der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und „RLO“ sowie diejenigen zu Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von „RLO“ zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, oder

d) der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte bereitzuhalten, auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden.

§17. Form und Reichweite der Vertragsbeendigung

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen berühren Verträge mit Dritten (z.B. Denic, Hardwarelieferanten …) nicht.

§18. Haftung von „RLO“

Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von „RLO“ zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie zu vertreten hat. Im Übrigen haftet „RLO“ nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von „RLO“, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzess Risiken ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§19. Geheimhaltung, Datenschutz

Der Vertragspartner wird hiermit darüber unterrichtet, dass „RLO“ seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich „RLO“ Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist „RLO“ berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes „RLO“ ist.

§20. Änderung der AGB

„RLO“ ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat „RLO“ das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.
Dem Kunden werden die aktuellen AGBs auf den Internetseiten von „RLO“ zum selbständigen Studium zur Verfügung gestellt. Ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht ist nicht erforderlich.

§21. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort ist Albstadt-Tailfingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Calw.

b) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

c) Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

Albstadt den 10. Oktober 2023


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Fotografen Arbeiten

 

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten ins- besondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

 

V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. VI. Honorare 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

Albstadt, 08. November 2023

Roland H. Löffler - Fotografie & Webdesign

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